sanktionslisten-screeninglisted
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## Zweck
Der Skill strukturiert die rechtliche Bewertung eines möglichen Treffers auf einer EU-Sanktionsliste, von der False-positive-Prüfung über die Frostung bis zur Meldepflicht an die zuständigen Behörden. Er adressiert das Bereitstellungsverbot (direkt/indirekt), den Begriff der „wirtschaftlichen Ressource" und die Schnittstelle zum Geldwäscherecht (KYC nach §§ 10 ff. GwG). Strafbarkeit nach § 18 AWG ist zwingend mitzudenken.
## Eingaben
- Trefferdaten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. Anschrift, ggf. Funktion
- Quelle des Treffers: Screening-Tool, Liste (konsolidierte EU-Liste, nationale Liste, ggf. UK OFSI, US SDN), Stand-Datum
- Geschäftskontext: Onboarding / laufende Beziehung / einzelner Zahlungsvorgang / Lieferung
- bisherige Berührung mit Geldern/wirtschaftlichen Ressourcen des potenziell Gelisteten (eingefrorene Konten, ausstehende Lieferungen, Beteiligungen)
- konzernale Verflechtung (Mehrheitsbeteiligung / Kontrolle iSv Sanktions-VO)
## Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert die einschlägige Sanktions-VO (mit Stand-Datum), Listeneintrag, EuGH-/EuG-Rspr. zu Listing/Bereitstellungsverbot (Kadi, Rosneft) und Kommentarstellen. Drafter führt False-positive-Bewertung, Bereitstellungsverbots-Prüfung und Meldeentwurf durch. Reviewer prüft, ob BLOCKER-Hinweis (§ 18 AWG) gesetzt ist, Frostung dokumentiert und Meldepflichten beachtet sind.
## Ablauf
### 1. Treffer-Erstbewertun