rdg-abgrenzunglisted
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# /berufsrecht-anwaltschaft:rdg-abgrenzung
## Zweck
Der Skill ordnet ein Geschäftsmodell entlang des RDG ein: Liegt überhaupt eine Rechtsdienstleistung iSd § 2 RDG vor? Greift das Anwaltsmonopol (§ 3 RDG), oder rechtfertigt sich die Tätigkeit als Nebenleistung (§ 5 RDG), Inkassodienstleistung (§ 10 RDG) oder durch einen anderen Erlaubnistatbestand? Er erfasst die für Legal-Tech-Plattformen einschlägige BGH-Linie (wenigermiete.de, financialright/lexfox, weitere Inkasso-Erweiterung) und ordnet die zivil-/wettbewerbsrechtlichen Folgen unerlaubter RDL ein.
## Eingaben
- Geschäftsmodell des Anbieters (Anwalt? Inkassodienstleister? Steuerberater? Versicherungsmakler? Verbraucherzentrale? Plattformbetreiber?)
- konkrete Leistung (rechtliche Prüfung, Schreiben an Gegner, Klage-Vorbereitung, Vergleichsverhandlung)
- Vertragsstruktur (Erfolgshonorar? Forderungsabtretung? Treuhandmodell?)
- Zielgruppe (Verbraucher / Gewerbliche)
- ggf. Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister § 10 RDG
- Anlass: Gründung / Anpassung Geschäftsmodell / Abmahnung / Klage gegen Anbieter / Verteidigung
## Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert RDG-Statute, BGH-Linie zu Inkasso-Reichweite (wenigermiete.de, financialright/lexfox, smartlaw `[unverifiziert]`), BVerfG-Linie (Tarifkollektion, Bestimmtheit), Standardkommentare (Deckenbrock/Henssler, Krenzler) sowie OLG-Rspr. zu § 5 RDG-Nebenleistung. Drafter prüft schrittweise § 2 → § 3 → Erlaubnistatbestände → Folgen unerlaubter RDL. Reviewer kontroll