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Jahresbericht des Betreuers an das Betreuungsgericht nach § 1863 BGB (Reform 2023). Pflichtinhalt: Bericht über persönliche Verhältnisse der betreuten Person, Vermögensentwicklung, geplante Maßnahmen. Pflichtbestandteile, Vorlagefrist, Abgrenzung zur Rechnungslegung § 1865 BGB. Use when ein beruflicher Betreuer den Jahresbericht erstellt oder die Vollständigkeit eines vorliegenden Berichts überprüft wird.
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# /betreuungsrecht:jahresbericht-1863-bgb ## Zweck Der Jahresbericht nach der Betreuungsrechtsreform 2023 (§ 1863 BGB) ist das zentrale Steuerungsdokument der gerichtlichen Aufsicht. Eine unvollständige oder verspätete Vorlage kann zu Anordnungen, im Wiederholungsfall zur Aufhebung der Betreuung führen. Dieser Skill strukturiert den Bericht entlang der Pflichtinhalte. ## Eingaben - Aufgabenkreis der Betreuung (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, etc.) - Berichtszeitraum (in der Regel 12 Monate) - Persönliche Lebenssituation der betreuten Person - Wesentliche Maßnahmen im Berichtszeitraum - Vermögensentwicklung (Konten, Verträge, Forderungen) - Geplante Maßnahmen im Folgezeitraum ## Ablauf ### 1. Pflichtinhalt § 1863 Abs. 1 BGB Der Bericht enthält: 1. **Angaben zur Person**, einschließlich gesundheitlicher und sozialer Situation 2. **Bericht über die persönlichen Verhältnisse** und über die Erledigung der Aufgaben des Betreuers 3. **Bericht über das Vermögen**, einschließlich Veränderungen seit dem letzten Bericht 4. **Mitteilung künftiger Maßnahmen** Der Bericht ist **schriftlich** vorzulegen. ### 2. Pflichten in der Vermögenssorge Bei Aufgabenkreis Vermögenssorge zusätzlich: #### a) Bestands-Aufstellung - Stand Konten (Giro, Sparbuch, Wertpapierdepot) - Forderungen / Verbindlichkeiten - Immobilienbesitz und etwaige Belastungen - Sonstiges Vermögen #### b) Vermögensverzeichnis (§ 1835 BGB) Zu Beginn der Betreuung, danach bei wesentlichen Än