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Prüfung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts § 1825 BGB (Reform 2023): Abwehr einer erheblichen Gefahr für Person oder Vermögen, Verhältnismäßigkeit, Reichweite und Ausnahmen. Use when geprüft wird, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, beschränkt oder aufgehoben werden soll.
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# /betreuungsrecht:einwilligungsvorbehalt ## Zweck Der Einwilligungsvorbehalt ist der schwerste Eingriff des Betreuungsrechts in die Handlungsfreiheit: Willenserklärungen der betreuten Person werden von der Einwilligung des Betreuers abhängig gemacht. Nach der Reform 2023 ist er nur als letztes Mittel zur Abwehr einer erheblichen Gefahr zulässig. Dieser Skill prüft Voraussetzungen, Verhältnismäßigkeit und Reichweite. ## Eingaben - Bestehende Betreuung und ihre Aufgabenbereiche (§ 1815 BGB) - Konkrete erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen - Bisherige mildere Maßnahmen und deren Wirkungslosigkeit - Geäußerter Wille der betreuten Person - Vorgesehener Umfang des Vorbehalts (Vermögens-/Personenangelegenheiten) - Ärztliche/sachverständige Einschätzung zur Gefahrenlage ## Sub-Agent-Architektur Der **Researcher** bestätigt § 1825 BGB in der seit 2023 geltenden Fassung über gesetze-im-internet.de und ordnet die flankierenden §§ 1814, 1815 BGB ein; ungesicherte Aktenzeichen werden als `[unverifiziert – prüfen]` markiert. Der **Drafter** prüft die erhebliche Gefahr, die Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit milderer Mittel) und die Reichweite einschließlich der gesetzlichen Ausnahmen. Der **Reviewer** kontrolliert, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz konsequent durchgehalten ist, ob die Ausnahmebereiche beachtet sind und ob keine Tatsachen erfunden wurden. ## Ablauf ### 1. Voraussetzungen (§ 1825 Abs. 1 BGB) [§ 1825 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1825.html