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Management des IKT-Drittparteienrisikos nach DORA – allgemeine Prinzipien und Informationsregister Art. 28 DORA, wesentliche Vertragsbestimmungen Art. 30 DORA, Behandlung kritischer IKT-Drittdienstleister im Überwachungsrahmen. Use when ein Finanzunternehmen eine IKT-Auslagerung bewertet, das Informationsregister aufbaut oder Verträge DORA-fest gestaltet.
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# /dora:dora-drittparteienrisiko ## Zweck DORA macht das **IKT-Drittparteienrisiko** zur eigenständigen Steuerungsaufgabe: Auslagerungen an IKT-Dienstleister dürfen die operationale Resilienz nicht aushöhlen. Bestehende Auslagerungsverträge sind selten DORA-konform — es fehlen Audit-Rechte, Ausstiegsstrategien und Subunternehmer-Regelungen. Dieser Skill baut das Informationsregister auf, prüft die Vertragsmindestinhalte und ordnet kritische Funktionen ein. ## Eingaben - Liste aller IKT-Drittdienstleister und der bezogenen Leistungen - Zuordnung: unterstützt der Dienst eine **kritische oder wichtige Funktion**? - Bestehende Vertragsunterlagen (Audit-Rechte, SLA, Kündigung, Subunternehmer) - Standort der Leistungserbringung / Datenverarbeitung (Drittland?) - Konzentration: mehrere kritische Funktionen bei einem Anbieter? - Vorhandene Ausstiegsstrategien ## Sub-Agent-Architektur Drei gedankliche Rollen. Ein **Register-Agent** baut und pflegt das Informationsregister nach Art. 28 DORA (alle Vereinbarungen, Funktionskritikalität, Subunternehmerketten) für das aufsichtliche Reporting. Ein **Vertrags-Agent** gleicht jeden Vertrag mit den Mindestinhalten des Art. 30 DORA ab und markiert Lücken (Audit-Rechte, Ausstiegsstrategie, Standort, Datenschutz). Ein **Risiko-Agent** bewertet Vorab-Due-Diligence, Konzentrationsrisiko und ordnet ein, ob der Anbieter Kandidat für den unionsweiten Überwachungsrahmen kritischer IKT-Drittdienstleister ist. Freigabe und Vertragsverhandlung bleib