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Aufbau und Prüfung des Schwachstellenmanagements nach Anhang I Teil II VO (EU) 2024/2847 – Politik zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung (CVD-Policy), Kontaktstelle und Eingangskanäle für Meldungen, Triage und Bewertung, Behebung durch Sicherheitsupdates, sichere Update-Verteilung mit Signatur, öffentliche Offenlegung behobener Schwachstellen und Security Advisories, Koordinierung mit CSIRT, BSI und CVE-Vergabe sowie die Schnittstellen zur Meldepflicht nach Art. 14 CRA, zu NIS2 und zur reformierten Produkthaftung ab dem 09.12.2026. Use when ein Hersteller eine CVD-Policy einführen, seinen Schwachstellenprozess CRA-fest machen oder eine eingehende Schwachstellenmeldung eines Sicherheitsforschers rechtlich und prozessual behandeln muss.
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# /cyber-resilience-act:cra-schwachstellenmanagement ## Zweck **Anhang I Teil II** des Cyber Resilience Act ([VO (EU) 2024/2847](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R2847)) verlangt vom Hersteller ein funktionierendes Schwachstellenmanagement über den gesamten **Unterstützungszeitraum**: Schwachstellen finden, dokumentieren, unverzüglich beheben, Updates sicher verteilen, behobene Schwachstellen offenlegen und eine **Politik zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung (CVD-Policy)** durchsetzen. Dieser Prozess ist zugleich das Nervensystem der Meldepflicht: Ohne ihn wird eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle nicht rechtzeitig erkannt, und die 24-Stunden-Frist des Art. 14 CRA ist strukturell nicht einzuhalten. > **⚠️ Aktualität (Stand 2026-07):** Die Verordnung ist am **10.12.2024 in Kraft** getreten. Ab dem **11.09.2026** greifen die **Meldepflichten** nach Art. 14 CRA; die Anforderungen des Anhang I Teil II gelten mit der vollständigen Geltung ab dem **11.12.2027**. > > **Die Reihenfolge ist praktisch umgekehrt.** Zwar wird das Schwachstellenmanagement erst 2027 einklagbar, doch die Meldepflicht ab dem 11.09.2026 setzt es faktisch voraus: Wer keine Eingangskanäle, keine Triage und keine dokumentierte Update-Bereitstellung hat, kann weder die 24-Stunden-Frühwarnung noch den an die Update-Verfügbarkeit anknüpfenden 14-Tage-Abschlussbericht einhalten. Der CVD-Prozess ist daher vor dem 11.09.2026 aufzubauen. > > **Schnittstelle Produkthaftung:** Mit