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# /betreuungsrecht:betreuerbestellung
## Zweck
Die Betreuungsrechtsreform 2023 stellt den Erforderlichkeitsgrundsatz und die Selbstbestimmung der betroffenen Person in den Mittelpunkt. Eine Betreuung darf nur angeordnet werden, soweit sie wirklich erforderlich ist und keine vorrangigen Hilfen genügen. Dieser Skill prüft die Voraussetzungen der Bestellung, die Bestimmung der Aufgabenbereiche und die Auswahl des Betreuers.
## Eingaben
- Krankheit oder Behinderung der betroffenen Person (ärztliches Zeugnis/Gutachten)
- Konkrete Angelegenheiten, die nicht selbst besorgt werden können
- Bestehende Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen (sozialrechtlich, familiär)
- Geäußerter Wille der betroffenen Person (auch entgegenstehender)
- Vorschläge zur Person des Betreuers, Eignung und Bindungen
- Dringlichkeit (ggf. einstweilige Anordnung)
## Sub-Agent-Architektur
Der **Researcher** bestätigt §§ 1814–1816 BGB in der seit 2023 geltenden Fassung über gesetze-im-internet.de und ordnet flankierende Normen (Verfahrensrecht FamFG) ein; ungesicherte Aktenzeichen werden als `[unverifiziert – prüfen]` markiert. Der **Drafter** prüft stufenweise Erforderlichkeit, Vorrang anderer Hilfen, Zuschnitt der Aufgabenbereiche und Betreuerauswahl. Der **Reviewer** kontrolliert, ob der Erforderlichkeitsgrundsatz konsequent durchgehalten wurde, ob der Wille der Person beachtet ist und ob keine Tatsachen oder Gutachten erfunden wurden.
## Ablauf
### 1. Grundvoraussetzungen (§ 1814 BGB)
[§ 1814 BGB](htt