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Erteilung, Prüfung und Berichtigung des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf einfaches und qualifiziertes Zeugnis § 109 GewO, § 630 BGB, Gebot der Zeugnisklarheit und Verbot verdeckter Aussagen § 109 Abs. 2 GewO, Notenstufen der Zeugnissprache und Geheimcodes, Verteilung der Darlegungslast (ab der Note 'befriedigend' trägt der Arbeitnehmer die Darlegungslast für eine bessere Beurteilung), Zwischenzeugnis, Berichtigungs- und Erfüllungsklage, Form und Ausstellungsdatum. Use when ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangt oder ein erteiltes Zeugnis auf verdeckte Abwertungen prüfen lässt, oder wenn ein Arbeitgeber ein rechtssicheres Zeugnis formulieren will.
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# /arbeitsrecht:arbeitszeugnis ## Zweck Das Arbeitszeugnis ist der einzige Bereich des Arbeitsrechts, in dem eine überwiegend außergesetzliche, von der Praxis entwickelte Kunstsprache über den Marktwert eines Menschen entscheidet. Der Gesetzestext ([§ 109 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html)) umfasst drei Absätze; der Streit dreht sich fast immer um eine Formulierung, die dort nicht steht. Dieser Skill übersetzt die Zeugnissprache in Noten, prüft auf verdeckte Abwertungen und formuliert Berichtigungsverlangen. ## Eingaben - Zeugnisart: **einfaches** (Art und Dauer) oder **qualifiziertes** Zeugnis (zusätzlich Leistung und Verhalten) - Anlass: Beendigung / Zwischenzeugnis (Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit, Bewerbung) / vorläufiges Zeugnis - Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Position, wesentliche Projekte und Verantwortungsbereiche - Vorliegendes Zeugnis im Volltext (bei Prüfung) - Vorhandene Leistungsbeurteilungen, Zielerreichungen, frühere Zwischenzeugnisse — die Beweismittel für eine überdurchschnittliche Note - Beendigungsgrund (steuert die Zulässigkeit einer Beendigungsangabe) ## Sub-Agent-Architektur 1. **Researcher** ([`../../agents/researcher.md`](../../agents/researcher.md)) liefert § 109 GewO, § 630 BGB und die BAG-Linien zur Darlegungslast und zur Schlussformel. 2. **Drafter** ([`../../agents/drafter.md`](../../agents/drafter.md)) erstellt den Zeugnistext bzw. das Berichtigungsverlangen mit konkreter Ersatzformulierung. 3. **Reviewer