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Entwurf einer BAG-konformen Abmahnung im Arbeitsrecht – konkrete Schilderung der Pflichtverletzung, klare Verhaltenserwartung, ausdrückliche Sanktionsandrohung. Use when AG eine verhaltensbedingte Sanktion vor einer Kündigung dokumentieren muss oder AN die Wirksamkeit einer empfangenen Abmahnung prüft.
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# /arbeitsrecht:abmahnung ## Zweck Die Abmahnung ist Voraussetzung jeder verhaltensbedingten Kündigung (außer bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen). Wirksam ist sie nur, wenn sie **drei Funktionen** erfüllt: konkrete Schilderung (Rügefunktion), eindeutige Verhaltenserwartung (Hinweisfunktion), Sanktionsandrohung (Warnfunktion). Dieser Skill stellt das sicher. ## Eingaben - konkretes Verhalten (Datum, Ort, Zeugen) - Art der Pflichtverletzung (Haupt- oder Nebenpflicht) - frühere Abmahnungen (Anzahl, Datum, Anlass) - Position des AN - Bezug auf Personalhandbuch / Betriebsvereinbarung? ## Sub-Agent-Architektur Researcher liefert Statute und BAG-Rechtsprechung zu Abmahnungsbestandteilen. Drafter erstellt den Abmahnungstext + interne Notiz für die Personalakte. Reviewer prüft Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Aufbewahrungsfristen. ## Ablauf ### 1. Bestandteile einer wirksamen Abmahnung | Funktion | Inhalt | |---|---| | **Rüge** | Konkrete Schilderung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, beobachtete Tatsachen) | | **Hinweis** | Klare Beschreibung des erwarteten Verhaltens | | **Warnung** | Ausdrückliche Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen einschließlich Kündigung | Maßstab: BAG, Urt. v. 19.11.2015 – 2 AZR 217/15, NZA 2016, 540 `[unverifiziert – prüfen]`. ### 2. Verhältnismäßigkeit Eine Abmahnung muss **angemessen** und **erforderlich** sein. Bagatellverstöße → Ermahnung. Mehrfache Wiederholung → Abmahnung. Schwerwiegende Pflichtverletzung → ggf. ohne Abmahnung K